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Welche Hochvoltschulung braucht meine Kfz-Werkstatt wirklich? (DGUV erklärt)

Hochvoltschulung nach DGUV Information 209-093

Pflicht laut DGUV 209-093


Alle Betriebe, die an Hochvoltfahrzeugen arbeiten, müssen ihre Mitarbeiter regelmäßig nach den Vorgaben der DGUV Information 209-093 schulen. Diese Pflicht gilt für Kfz-Werkstätten, Karosserie- und Lackierbetriebe sowie Sachverständige, die direkt mit Hochvoltsystemen in Elektro- und Hybridfahrzeugen arbeiten. Die Schulung schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern sichert den Betrieb rechtlich ab.



Unterschied Stufe S / 1S


Die DGUV unterscheidet verschiedene Schulungsstufen:


  • Stufe S (Sensibilisierung): Grundkenntnisse über Hochvoltsysteme, Sicherheitsregeln und Gefahrenerkennung.


  • Stufe 1S (Fachkundige Unterweisung): Tiefgehende Schulung, inklusive Arbeiten an HV-Fahrzeugen ohne Arbeiten im HV-System (hier min. Stufe 2 FHV nötig) und praktische Übungen.



Wer braucht welche Stufe?

Zielgruppe

Stufe S

Stufe 1S

Anmerkung

Kfz-Werkstatt-Mitarbeiter

Abhängig von Hochvoltkontakt (bei HV Arbeiten min Stufe 2 S)

Sachverständige

Pflicht für Prüfungen an Hochvoltfahrzeugen

Karosserie- & Lackierbetriebe

Nur Grundkenntnisse, keine spannungsführenden Arbeiten

Fuhrparkleiter / Verwaltung

Nur Sensibilisierung nötig


FAQ


Ist die Hochvoltschulung Pflicht?

Ja, jede Person, die an Hochvoltfahrzeugen arbeitet, muss nach DGUV 209-093 geschult werden. Die Schulung ist Teil der UVV- und Arbeitsschutzpflichten.



Wie oft muss sie wiederholt werden?

Die DGUV empfiehlt eine jährliche Auffrischung. Praxiserfahrung zeigt: Betriebe planen Wiederholungen alle 12 Monate, um Zertifikate gültig zu halten.


Reicht eine Online-Schulung aus?

Ja, DGUV-zertifizierte Online-Schulungen sind rechtlich anerkannt, solange sie die Inhalte der Stufen S und 1S vollständig abdecken und den Lernerfolg prüfen.



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