Welche Hochvoltschulung braucht meine Kfz-Werkstatt wirklich? (DGUV erklärt)
- Maik Deusch
- 12. Feb.
- 1 Min. Lesezeit

Pflicht laut DGUV 209-093
Alle Betriebe, die an Hochvoltfahrzeugen arbeiten, müssen ihre Mitarbeiter regelmäßig nach den Vorgaben der DGUV Information 209-093 schulen. Diese Pflicht gilt für Kfz-Werkstätten, Karosserie- und Lackierbetriebe sowie Sachverständige, die direkt mit Hochvoltsystemen in Elektro- und Hybridfahrzeugen arbeiten. Die Schulung schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern sichert den Betrieb rechtlich ab.
Unterschied Stufe S / 1S
Die DGUV unterscheidet verschiedene Schulungsstufen:
Stufe S (Sensibilisierung): Grundkenntnisse über Hochvoltsysteme, Sicherheitsregeln und Gefahrenerkennung.
Stufe 1S (Fachkundige Unterweisung): Tiefgehende Schulung, inklusive Arbeiten an HV-Fahrzeugen ohne Arbeiten im HV-System (hier min. Stufe 2 FHV nötig) und praktische Übungen.
Wer braucht welche Stufe?
Zielgruppe | Stufe S | Stufe 1S | Anmerkung |
Kfz-Werkstatt-Mitarbeiter | ✅ | ✅ | Abhängig von Hochvoltkontakt (bei HV Arbeiten min Stufe 2 S) |
Sachverständige | ✅ | ✅ | Pflicht für Prüfungen an Hochvoltfahrzeugen |
Karosserie- & Lackierbetriebe | ✅ | ✅ | Nur Grundkenntnisse, keine spannungsführenden Arbeiten |
Fuhrparkleiter / Verwaltung | ✅ | ❌ | Nur Sensibilisierung nötig |
FAQ
Ist die Hochvoltschulung Pflicht?
Ja, jede Person, die an Hochvoltfahrzeugen arbeitet, muss nach DGUV 209-093 geschult werden. Die Schulung ist Teil der UVV- und Arbeitsschutzpflichten.
Wie oft muss sie wiederholt werden?
Die DGUV empfiehlt eine jährliche Auffrischung. Praxiserfahrung zeigt: Betriebe planen Wiederholungen alle 12 Monate, um Zertifikate gültig zu halten.
Reicht eine Online-Schulung aus?
Ja, DGUV-zertifizierte Online-Schulungen sind rechtlich anerkannt, solange sie die Inhalte der Stufen S und 1S vollständig abdecken und den Lernerfolg prüfen.
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